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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN UND PRODUKTE

Neueste Version Oktober 2023

Artikel 1. Anwendbarkeit

1.1. Auftragnehmer. INSTRKTIV GmbH, handelnd unter INSTRKTIV (https://www.instrktiv.com) („Auftragnehmer“, „wir“, „uns“ und „unser(e)“) mit Sitz in: Lohmühlenstraße 65, 12435 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter der Nummer: HRB 175528 und der Steuer-ID: DE 305584888.

1.2. Anwendung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) gelten für alle unsere Angebote, Verträge, Kostenvoranschläge, Anhänge, Service Level Agreements und alle anderen Transaktionen, unabhängig davon, ob sie elektronisch, schriftlich oder mündlich abgeschlossen wurden. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, die in Bezug auf die Lieferung von Produkten und/oder die Erbringung von Dienstleistungen durch den Auftragnehmer an die andere Partei („Auftraggeber“) geschlossen werden. Auftragnehmer und Auftraggeber werden einzeln als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet. 

1.3.  Auftraggeber Wenn in diesen Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber die Rede ist, ist damit jede natürliche oder juristische Person gemeint, die mit uns eine oder mehrere Verpflichtungen im Rahmen einer Vereinbarung über die Lieferung bestimmter digitaler Produkte, schriftlicher Inhalte, Videokurse oder Dienste eingegangen ist.

1.4. Änderung(en). Die in diesen Bedingungen dargelegten Bestimmungen gelten für alle Transaktionen im Rahmen der Vereinbarung von und zwischen den Parteien. Sie kann nur im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geändert oder ergänzt werden. 

1.5. Allgemeine Geschäftsbedingungen der anderen Partei. Falls der Auftraggeber auf seine allgemeinen (Einkaufs-)Bedingungen verweist, werden diese hiermit vom Auftragnehmer ausdrücklich zurückgewiesen und haben keine Gültigkeit oder Wirkung zwischen den Parteien.

1.6. Änderungen und Abtrennung. Schriftliche Änderungen der Vereinbarung treten in Kraft, nachdem sie von beiden Parteien ausdrücklich angenommen worden sind. Sollte sich eine Bestimmung dieser Bedingungen als ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar erweisen, so gilt diese Bestimmung als nicht Bestandteil der Bedingungen. Die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Die Parteien werden nach Treu und Glauben verhandeln, um eine solche ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem ursprünglichen Zweck und der Absicht der Parteien entspricht.

1.7. Einseitige Änderungen.  Der Auftragnehmer kann diese Geschäftsbedingungen einseitig ändern, und diese Änderung gilt für alle Vereinbarungen zwischen den Parteien. Der Auftraggeber bestätigt und erklärt, dass er stets über die aktuellste Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert ist.

Artikel 2. Angebote, Kostenvoranschläge und Vertraulichkeit

2.1. Unverbindliches Angebot. Der Auftraggeber versteht, dass alle unsere Angebote und Kostenvoranschläge nur eine Aufforderung sind, sie anzunehmen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist und sich aus der Natur des Angebots ergibt, ist es freibleibend und widerruflich. Die an den Auftraggeber gerichtete Auftragsbestätigung des Auftragnehmers stellt die Annahme des Angebots dar und ist Voraussetzung für den Abschluss einer rechtsverbindlichen Vereinbarung.

2.2. Vertraulichkeit. Der Auftraggeber erkennt das Eigentum und die Rechte des Auftragnehmers an den Musterhandbüchern, Entwürfen, Zeichnungen und Beschreibungen sowie an allen Anhängen und Unterlagen an, die Bestandteil unserer Angebote und Kostenvoranschläge sind. Der Auftraggeber hat diese Informationen vertraulich zu behandeln und darf sie nicht an Dritte weitergeben.

2.3. Vertraulichkeitsverpflichtung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer erkennt das Eigentum und die Rechte des Auftraggebers an allen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Entwürfen, Zeichnungen, Modellen, Beschreibungen, Abbildungen und dergleichen an. Der Auftragnehmer hat diese Informationen vertraulich zu behandeln und darf sie nicht an Dritte weitergeben.

2.4. Risikobewertung und Haftung. Bevor die Parteien einen Vertrag abschließen, muss der Auftraggeber eine vollständige Risikobewertung für das Produkt abgeben. In dieser Risikobewertung sind zumindest die Arten von Risiken, die mit dem Produkt verbunden sind, und deren Art anzugeben, insbesondere die Sicherheitsniveaus und die Maßnahmen, die die Benutzer ergreifen müssen, um diese Risiken auszuschließen und zu verringern. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Risikobewertung ausschlaggebend dafür ist, welche Risiken mit der Verwendung des Produkts verbunden sind. Der Auftragnehmer verzichtet auf jegliche Haftung in Bezug auf die Risikobewertung und die darin enthaltenen Informationen oder fehlenden Informationen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Risikobewertung und den darin enthaltenen Informationen oder fehlenden Informationen ergeben.

Artikel 3. Preise und Zusatzleistungen

3.1. Preise. Unsere Preise verstehen sich immer in der Währung Euro (€), es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Darüber hinaus verstehen sich unsere Preise ohne Umsatzsteuer und andere anwendbare Steuern und/oder Abgaben.

3.2. Vorkalkulation. Kostenvoranschläge des Auftragnehmers, die beim Auftraggeber eingehen, werden immer auf der Grundlage einer Vorkalkulation erstellt. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass ein solches Angebot nur indikativ ist und nicht die Übertragung von Rechten bedeutet. Wir werden den Auftraggeber immer dann informieren, wenn der letzte Kostenvoranschlag die Vorkalkulationen übersteigt.

3.3. Preisanpassungen. Der Auftragnehmer kann die Preise anpassen, und diese Preisänderungen werden nach einem Monat wirksam. Wenn die Preiserhöhung branchenüblich ist und auf der Inflation oder einem anderen gängigen Index beruht, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Vereinbarung zu kündigen. Im Falle anderer Preiserhöhungen kann der Auftraggeber die Vereinbarung innerhalb von drei Monaten nach deren Abschluss ganz oder teilweise auflösen.

3.4. Schreibfehler. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass alle Preise, die in unseren Kostenvoranschlägen, auf der Website, in E-Mails und in anderen Unterlagen genannt werden, immer Tipp- und Grammatikfehler enthalten können, für die wir keine Haftung übernehmen.

3.5. Zusatzkosten. Alle in unseren Kostenvoranschlägen genannten Preise verstehen sich zuzüglich Reisekosten, Transportkosten, Beschaffung von Normen, Übersetzungskosten und Kosten für Korrekturlesen.

3.6. Korrekturen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Auftragnehmer bei schriftlichen Produkten nur zu einem einzigen Korrekturdurchgang verpflichtet. Der Auftragnehmer kann eine zusätzliche Korrekturrunde in Rechnung stellen, wenn der Auftraggeber dies genehmigt hat. 

3.7. Kosten. Die angebotenen Preise verstehen sich immer ohne Kosten für Korrekturlesen, Übersetzungen und alle damit verbundenen Kosten für DTP (Desktop Publishing). Bevor der Auftragnehmer in einer neuen Phase mit der Ausführung dieser Arbeiten beginnt, muss der Inhalt immer vom Auftraggeber Korrektur gelesen werden. Abschnitt 4.4. gilt entsprechend.

3.8. Kosten für Zusatzleistungen. Im Falle von Zusatzleistungen schuldet der Auftraggeber die Kosten auf der Grundlage einer Nachkalkulation. Wenn der Auftragnehmer mehr Stunden als zusätzliche Arbeit leisten muss, werden diese nach dem im Kostenvoranschlag angegebenen Stundensatz berechnet.

3.9. Zusatzleistungen. Als Zusatzleistung gilt, wenn der Auftraggeber neue Informationen übermittelt oder Produkt- oder Inhaltsänderungen einreicht, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung noch nicht bekannt waren, und der Auftragnehmer deshalb zusätzliche Arbeit leisten muss. 

3.10. Gesonderte Vereinbarungen. Der Auftragnehmer ist niemals verpflichtet, Zusatzleistungen zu erbringen und kann den Abschluss einer gesonderten Vereinbarung anbieten. Sofern nicht anders angegeben, beginnt der Auftragnehmer mit den Zusatzleistungen, wenn der Auftraggeber seine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat.

3.11. Änderungsvereinbarung. Sollte eine Änderung der Vereinbarung erforderlich sein, um die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zwischen den Parteien zu gewährleisten, werden die Parteien zunächst Gespräche führen. Im Falle einer wesentlichen Änderung der ursprünglichen Vereinbarung hat der Auftragnehmer vorab einen entsprechenden Kostenvoranschlag vorzulegen.

Artikel 4. Lieferung und Fristen

4.1. Lieferzeiten. Die von uns angegebenen Lieferfristen sind niemals starre Fristen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Im Falle einer verspäteten Lieferung muss der Auftraggeber uns schriftlich in Verzug setzen, bevor von Verzug die Rede sein kann.

4.2. Information und Rückmeldung. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Lieferzeiten zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung berechnet werden. Die Lieferzeiten können verlängert werden:

a. Wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer noch nicht alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt hat;

b. Wenn wir keine rechtzeitige Rückmeldung vom Auftragnehmer erhalten haben. Die Parteien sind sich darüber einig, dass fünf (5) Arbeitstage die übliche Frist für den Erhalt von Rückmeldungen sind;

c. Wenn der Auftraggeber den Rechnungsbetrag (teilweise) nicht bezahlt hat, nachdem er fällig geworden ist;

d. Wenn der Auftraggeber neue Informationen oder andere Produkt- oder Inhaltsänderungen übermittelt, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung nicht bekannt waren.

4.3. Phasenweise Lieferung. Die vereinbarten Arbeiten können vom Auftragnehmer in Phasen ausgeführt werden. Der Auftragnehmer kann die Lieferung von Produkten und Dienstleistungen in einer späteren Phase verschieben, bis die Ergebnisse früherer Arbeiten genehmigt worden sind. Die Bestimmungen von Artikel 3 über Zusatzleistungen sind entsprechend anzuwenden.

4.4. Verspätete Rückmeldung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die bereits geleisteten Arbeitsstunden in Rechnung zu stellen, wenn er innerhalb von sieben (7) Arbeitstagen keine Rückmeldung vom Auftraggeber erhalten hat.

4.5. Information. Der Auftragnehmer wird sich nach besten Kräften bemühen, die vereinbarten Produkte und Dienstleistungen im Sinne dieses Abschnitts auf der Grundlage aller vom Auftraggeber erhaltenen Anweisungen und Informationen zu liefern. Der Auftraggeber sichert zu und gewährleistet, dass diese Anweisungen und Informationen stets korrekt und vollständig sind.

4.6. Teilweise Erfüllung. Wir haben das Recht, einen Auftrag teilweise auszuführen, d. h. wir können dem Auftraggeber Produkte und Dienstleistungen liefern, wenn diese bereits fertiggestellt sind. Wir können dem Auftraggeber Produkte und Dienstleistungen, die bereits geliefert wurden, in Rechnung stellen.

4.7. Höhere Gewalt. Der Auftragnehmer ist niemals verantwortlich oder haftbar für eine Verzögerung der vereinbarten Lieferzeiten, die durch einen Umstand verursacht wird, der außerhalb der Kontrolle des Auftragnehmers liegt, oder wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer falsche Informationen oder Anweisungen gegeben hat. Abschnitt 7.7. über höhere Gewalt gilt entsprechend.

Artikel 5. Umgang mit Beschwerden

5.1. Beschwerden. Beschwerden des Auftraggebers bezüglich einer fehlerhaften Lieferung oder eines sichtbaren Mangels an den Produkten oder Dienstleistungen müssen uns innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Lieferdatum mitgeteilt werden. Dies muss per Einschreiben geschehen, das eine klare und genaue Beschreibung der Beschwerde einschließlich der Rechnungsnummer für die Produkte und Dienstleistungen enthält.

5.2. Mängel. Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht sichtbar waren, müssen vom Auftraggeber innerhalb von sieben (7) Tagen nach ihrer Entdeckung und gemäß dem Beschwerdeverfahren in Abschnitt 5.1 gerügt werden.

5.3. Klagerecht. Ansprüche oder Forderungen, die der Auftraggeber uns gegenüber in Bezug auf ein mangelhaftes Produkt oder eine unvollständige Dienstleistung haben könnte, erlöschen, wenn:

a. Die Mängel uns nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach der Lieferung und in der in den Absätzen 2 und 3 dieses Abschnitts vorgeschriebenen Weise zur Kenntnis gebracht wurden;

b. Der Auftraggeber nicht mit uns zusammengearbeitet hat, um die Berechtigung und die Begründetheit der Beschwerde zu prüfen;

c. Der Auftraggeber die Produkte vorschriftswidrig oder entgegen dem normalen Gebrauch verwendet oder gewartet hat;

d. Die in der Vereinbarung zwischen den Parteien genannte Gewährleistungsfrist abgelaufen ist oder, falls eine solche Frist nicht besteht, der Auftraggeber die Beschwerde zwölf (12) Monate nach der Lieferung der Produkte und/oder Dienstleistungen eingereicht hat.

Artikel 6. Dienstleistungen und Gewährleistungen

6.1. Erfüllung. In Bezug auf die Vereinbarung zwischen den Parteien werden wir uns nach besten Kräften bemühen und die Verpflichtungen mit großer Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen.

6.2. Beratungsleistungen. In Bezug auf unsere Beratungsleistungen werden wir unsere Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt und er ist damit einverstanden, dass wir keine Ergebnisverpflichtung haben. Wir können die Art und Weise, in der die vereinbarten Arbeiten ausgeführt werden, und die von uns beauftragten Dritten bestimmen.

6.3. Inhalte und Video. Als Teil der Dienstleistungen kann der Auftragnehmer Inhalte wie Videomaterial gegen eine einmalige Gebühr anbieten. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass alle Rechte am geistigen Eigentum des Videomaterials beim Auftragnehmer verbleiben. Der Auftraggeber erwirbt lediglich ein ausschließliches Recht auf Zugang zu diesem Videomaterial. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass das Kopieren oder die Weitergabe von Inhalten und Videomaterial an Dritte ohne Genehmigung streng verboten ist.

6.4. Haftungsausschluss. Der Auftragnehmer lehnt ausdrücklich die Haftung für die Art und Weise ab, in der die Endnutzer die schriftlichen Unterlagen anwenden und nutzen. Wir übernehmen keine Haftung für Übersetzungs- oder Schreibfehler, nachdem der Auftraggeber die Materialien geprüft hat. Der Auftraggeber erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, den Inhalt auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen.

6.5. Haftung. Falls wir gemäß Absatz 1 dieses Abschnitts haften, können wir nach eigenem Ermessen entscheiden:

a. Mängel ohne zusätzliche Kosten zu beheben;

b. Die Produkte oder Teile nach Erhalt der defekten Produkte oder Teile zu ersetzen oder Ersatzleistungen zu liefern;

c. Den bezahlten Rechnungsbetrag teilweise zurückzuerstatten oder die ausstehende Rechnung teilweise gutzuschreiben;

d. Die Vereinbarung zwischen den Parteien ohne gerichtliches Eingreifen zu kündigen.

6.6. Änderungen durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer lehnt jede Zusicherung oder Gewährleistung ab, nachdem der Auftraggeber ohne unsere vorherige Zustimmung Änderungen an den (schriftlichen) Produkten vorgenommen hat.

Artikel 7. Haftung und Entschädigung

7.1. Haftungsbeschränkung. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die sich aus der Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ergeben. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die erbrachten Dienstleistungen, die Lieferung von Produkten oder Informationen von Dritten. Der Auftragnehmer haftet niemals für Produkte oder Dienstleistungen, die auf falschen oder unvollständigen Informationen beruhen.

7.2. Unmittelbarer Schaden. Der Auftragnehmer haftet nur für unmittelbare Schäden, nämlich:

a. Kosten für die Ermittlung von Ursache und Höhe des Schadens, sofern diese Kosten angemessen sind;

b. Angemessene Kosten für die weitere Durchführung der Vereinbarung;

c. Angemessene Kosten zur Schadensbegrenzung.  

7.3. Ausschluss. Abgesehen von direkten Schäden haftet der Auftragnehmer nicht für zusätzliche Entschädigungen, Folge- und Risikoschäden, Datenverluste, entgangenen Gewinn und/oder Umsatz oder andere Schäden.

7.4. Höhe des Anspruchs. Ist der Auftragnehmer dem Auftraggeber aufgrund einer ihm zurechenbaren Vertragsverletzung zum Schadenersatz verpflichtet, so hat der Auftragnehmer nur den unmittelbaren Schaden zu ersetzen. Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Zahlung von Schadenersatz ist immer auf den Höchstbetrag der letzten vom Auftraggeber bezahlten Rechnung beschränkt.

7.5. Versicherung. Bevor der Auftraggeber den Auftragnehmer in Regress nimmt, verpflichtet er sich, eine Versicherung abzuschließen, die den Schaden ersetzt. Die Haftung des Auftragnehmers ist stets auf den Betrag begrenzt, der von seiner eigenen Versicherung erstattet wird.

7.6. Dritte. Der Auftragnehmer haftet niemals für Schäden, die von Dritten verursacht werden, unabhängig davon, ob dies beabsichtigt ist oder nicht.

7.7. Höhere Gewalt. Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für Verluste infolge von Umständen, auf die er keinen Einfluss hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ausfälle des Internets oder der Stromversorgung, Streiks, Krankheiten, Stromausfälle, Naturkatastrophen, nukleare Katastrophen und Angriffe, Hardwarefehler, Pandemien, Hacking und ähnliche Technologien.

7.8. Kündigung wegen höherer Gewalt. Ist der Auftragnehmer aufgrund eines Umstands, den er nicht zu vertreten hat, nicht in der Lage, den vereinbarten Auftrag (teilweise) auszuführen, kann der Auftragnehmer die Erfüllung der Vereinbarung unverzüglich aussetzen oder sie ganz oder teilweise kündigen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, dem Auftraggeber eine Entschädigung zu zahlen.

7.9. Entschädigung. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen oder Schadensersatzverpflichtungen Dritter frei, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der Vereinbarung zwischen den Parteien oder diesen Bedingungen stehen.

7.10. Fehler. Wir haften in keinem Fall für Mängel an unseren schriftlichen Inhalten, die auf Fehler Dritter, Fabrikationsfehler oder fehlerhafte Materialien zurückzuführen sind. Wir sind niemals haftbar, wenn der Auftraggeber ohne unsere ausdrückliche Genehmigung eigenständig Änderungen an den schriftlichen Produkten vorgenommen hat.

7.11. Mangelhaftes Produkt. Für Produkte, für die wir Inhalte liefern, lehnen wir ausdrücklich die Haftung ab, wenn sie nicht die Sicherheit bieten, die von diesen Produkten erwartet werden kann. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass unsere schriftlichen Inhalte niemals Mängel an solchen Produkten kompensieren oder ungeschehen machen können.

7.12. Datenschutzrisiko. Der Auftragnehmer ist niemals verantwortlich oder haftbar, wenn der Auftraggeber personenbezogene Daten im Rahmen dieser Vereinbarung weitergibt. In Übereinstimmung mit allen geltenden Datenschutzgesetzen ist der Auftraggeber der Datenverantwortliche und der Auftragsnehmer der Datenverarbeiter. 

Artikel 8. Zahlung

8.1. Zahlungsbedingungen. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind Zahlungen in der Währung Euro (€) ohne Abzug von Kosten oder Skonto durch Überweisung auf ein von uns auf der Rechnung oder dem Kostenvoranschlag angegebenes Bankkonto mit IBAN zum dort angegebenen Datum zu leisten. Die Arbeit wird am Ende eines jeden Monats auf der Grundlage der tatsächlich geleisteten Stunden in Rechnung gestellt.

8.2. Anzahlung. Wenn nicht anders angegeben, beträgt der zu zahlende Vorschuss immer 1000 (tausend) Euro des angebotenen Betrags. Die Dienstleistung beginnt erst, wenn wir den vereinbarten Betrag erhalten haben. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass verspätete Zahlungen zu längeren Lieferzeiten führen.

8.3. Nichtzahlung. Wenn der Auftraggeber den Rechnungsbetrag nicht rechtzeitig bezahlt, ist er in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. In diesem Fall können wir die Erfüllung aller unserer Verpflichtungen aussetzen und haben das Recht, alle unsere anderen gesetzlichen Rechte auszuüben.

8.4. Zinsen und Inkasso. Zahlt der Auftraggeber nicht rechtzeitig, so schuldet er uns automatisch Zinsen bis zum Tag der vollständigen Zahlung. Die Zinsen entsprechen den geltenden gesetzlichen Zinsen. Diese Zinsen sind sofort fällig und ohne Inverzugsetzung zu zahlen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, uns die außergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Einziehung unserer Forderungen zu erstatten. Diese Kosten werden auf fünfzehn Prozent (15 %) der Hauptsumme festgesetzt, unbeschadet unseres Rechts, angemessene Kosten zu berechnen.

8.5. Zahlungen. Wenn der Auftraggeber eine Zahlung leistet, wird dieser Betrag zunächst von den in Absatz 4 dieses Abschnitts genannten Kosten, dann von den geschuldeten Zinsen und schließlich von der Hauptsumme, d. h. der am längsten ausstehenden Rechnung, abgezogen.

8.6. Lieferung und Zahlung. Vor der Lieferung der vereinbarten Produkte wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Rechnung über den ausstehenden Rechnungsbetrag in Höhe von 50 % (fünfzig Prozent) zusenden. Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber stets eine frühere Zahlung verlangen, beispielsweise wenn der Umfang der Arbeiten eine solche frühere Zahlung erfordert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ausstehende Rechnung (teilweise) zu begleichen, wenn entweder die erforderlichen Informationen noch nicht zur Verfügung gestellt wurden oder Anweisungen, Rückmeldungen und Kommentare zu schriftlichen Arbeiten nicht innerhalb einer vereinbarten oder angemessenen Frist erteilt wurden. 

Artikel 9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Produkte. Die von uns gelieferten Produkte, einschließlich der digitalen Produkte, bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Rechnungen, wie im vorigen Abschnitt beschrieben, stets unser Eigentum, einschließlich der Urheberrechte daran.

9.2. Übertragungsbedingungen. Die von uns an den Auftraggeber gelieferten Waren werden unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen geliefert. Mit der vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags gehen das Eigentum und alle Rechte an den Produkten von Rechts wegen auf den Auftraggeber über.

Artikel 10. Beendigung der Vereinbarung

10.1. Kündigung. Der Auftraggeber kann die Vereinbarung nur dann kündigen, wenn er eine Mitteilung mit Angabe des Kündigungsgrundes übermittelt. Der Auftragnehmer kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier (4) Wochen schriftlich kündigen.

10.2. Nichterfüllung. Die Parteien können die Vereinbarung selbständig kündigen, wenn die andere Partei ihren Verpflichtungen schuldhaft nicht nachkommt und dieses Versäumnis nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach schriftlicher Inverzugsetzung durch die andere Partei behoben wird.

10.3. Aussetzung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Vereinbarung in den folgenden Fällen ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Entscheidung auszusetzen oder zu kündigen. Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für die Folgen einer solchen Kündigung:

a. Der Auftraggeber wird für insolvent erklärt, es wurde ein Konkursantrag gestellt oder es wurde ein vorläufiger oder endgültiger Zahlungsaufschub gewährt;

b. Der Auftraggeber hat die Kontrolle über sein Vermögen (oder einen Teil davon) verloren;

c. Der Auftragnehmer hat begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers und der pünktlichen Erfüllung seiner finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer.

10.4. Abtretung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung auf einen Dritten, z. B. einen Rechtsnachfolger, zu übertragen. In diesem Fall genügt eine schriftliche Benachrichtigung an den Auftraggeber. Der Auftraggeber kann seine Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung nur dann auf einen Dritten übertragen, wenn der Auftragnehmer darüber informiert wurde und eine schriftliche Genehmigung zu den vom Auftragnehmer festgelegten Bedingungen erhalten hat.

Artikel 11. Anwendbares Recht

11.1. Anwendbares Recht. Die von uns unterbreiteten Angebote und alle von uns abgeschlossenen Vereinbarungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.

11.2. Streitbeilegung. Für alle Streitigkeiten, gleich welcher Art, die sich aus den von uns abgeschlossenen Vereinbarungen und unseren Lieferungen ergeben, ist das zuständige Gericht in Berlin, Deutschland, zuständig.

 


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